Rechtsprechung
AG Recklinghausen, 20.01.2000 - 43 FH 30/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,74728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 20.01.2000 - 43 FH 30/99
- AG Recklinghausen, 02.06.2006 - 40 F 119/06
- AG Recklinghausen, 26.06.2006 - 40 F 119/06
- OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen, wenn diese über Jahre hinweg nicht geltend …
Die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 1) aus dem Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen vom 20.01.2000, Az. 43 FH 30/99, wird für unzulässig erklärt, soweit Unterhaltsrückstände gegen den Kläger für die Zeit vom 01.12.1999 bis 31.07.2003 in Höhe von 4.970,96 EUR geltend gemacht werden.Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, dem Kläger die vollstreckbare Teilausfertigung zum Unterhaltsbeschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen vom 20.01.2000, Az. 43 FH 30/99, ausgefertigt in Höhe von 4.970,96 EUR am 22.04.2005, herauszugeben.
Die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 2) (das ist das minderjährige Kind H F, geb. xxx, vertreten durch die Kindesmutter, Frau B P, geb. F, F-Straße, ####1 F) aus dem Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen vom 20.01.2000, Az. 43 FH 30/99, wird für unzulässig erklärt, soweit Unterhaltsrückstände gegen den Kläger für die Zeit vor dem 01.12.2004 geltend gemacht werden.